Handwerk sieht Hersteller in der Pflicht

„Stellen Sie sich Ihre Metzgerei vor Ort ohne die täglich frisch produzierten Fleisch- und Wurstwaren vor, nur weil es sich vielleicht um eine städtische Filiale handelt die von einem anderen Standort aus beliefert werden muss. Oder denken Sie an Ihre Firmen- bzw. Familienfeier die durch den Metzger Ihres Vertrauens nicht mehr beliefert werden kann, weil dieser mit dem Kühlfahrzeug nicht mehr in die Stadt fahren darf. Das ist ein Eingriff in den Wettbewerb und führt möglicherweise zum Ausschluss ganzer Handwerksbranchen aus den Innenstädten. Der Fleischerverband Bayern lehnt diese Fahrverbote daher weiterhin mit aller Entschlossenheit ab!“, so Landesinnungsmeister Konrad Ammon jun. zum Urteil des Bundesverwaltungsgerichts vom 27.2.2018.

Der Vorstandsvorsitzende des Fleischerverbands schließt sich den Forderungen des ZDH, des BHT und der bayerischen Handwerkskammern, umfassende Ausnahmeregelungen für Handwerksbetriebe im Falle von Fahrverboten einzuführen, an und appelliert an die Kommunen, alles zu tun, um diese zu vermeiden. Die Politik ist nun aufgefordert, alle Alternativen zu Fahrverboten zu prüfen bzw. mögliche Optionen zur Verringerung des Schadstoffausstoßes noch entschlossener umzusetzen. „Das bayerische Metzgerhandwerk wird sich an diesen Anstrengungen aktiv beteiligen und steht neuen Verkehrskonzepten offen gegenüber. Diese dürfen jedoch keine Existenzbedrohung von kleinen Handwerksbetrieben in Form von Fahrverboten zur Folge haben.“, so Ammon weiter.

Die bayerischen Handwerksmetzger unterstützen den ZDH, der in einer ersten Stellungnahme vom 27.02.2018 feststellt: „Fahrverbote sind massive Eingriffe in Eigentumsrechte, in die Mobilität und in die Freiheit beruflicher Betätigung. Es ist nicht einzusehen, dass unsere Handwerksbetriebe über enteignungsgleiche Fahrverbote für die Fehler von Herstellern und Politik haftbar gemacht werden. Verursacher des Dieselproblems sind die Autohersteller, nicht wir Handwerker. Wir sehen deshalb in erster Linie die Autohersteller in der Pflicht, über Softwareupdates hinausgehend endlich auch technische Nachrüstungen vorzunehmen und als Verursacher der Misere dafür die Kosten zu tragen. Es kann nicht sein, dass Handwerker und Verbraucher die Zeche zahlen. Die Politik muss für diese Nachrüstungen den entsprechenden gesetzlichen Rahmen schaffen. Von Fahrverboten betroffen wären neuwertige Euro 5 Fahrzeuge von 2015 oder 2016 mit teils besseren Abgaswerten als aktuelle Euro 6 Fahrzeuge. Das kann uns keiner als Verbot von alten Dieselstinkern verkaufen! Wir werden hier weiter auf unserem Recht des Vertrauens- und Eigentumsschutzes beharren. “

Kurzfristig drohende Fahrverbote, welche z.B. direkt in Hamburg diskutiert werden und den Autofahrern ab April 2018 drohen, hält Landesinnungsmeister Ammon für unverhältnismäßig und stellt fest: „Viele Betriebe können es sich aufgrund des ohnehin vorhandenen Kostendrucks gar nicht leisten, Fahrzeuge quasi im Eiltempo und ohne ausreichende Übergabgsfristen auszutauschen. Außerdem stehen in vielen Fällen keine Alternativen zum Diesel-Transporter zur Verfügung. Wir haben in einigen bayerischen Städten einen Schlachthofzwang. Wie sollen wir die Tiere ohne entsprechende Beförderungsmittel dorthin bringen? Die Industrie steht jetzt in der Pflicht, schadstoffarme, leistungsfähige und für das Handwerk geeignete Transporter auf den Markt zu bringen.“