Die Arbeitsrechtliche Beratung wird durch eine externe Syndikus-Rechtsanwaltskanzlei übernommen. Wir beantworten Ihnen umgehend alle Fragen zu folgenden Themen:
Diese Aufzählung ist nicht abschließend und kann um ein Vielfaches an Beratungsthemen erweitert werden.
Umfasst ist die außergerichtliche Rechtsberatung. Für die Vertretung im ersten Rechtszug sind Sondervereinbarungen mit dem Landesinnungsverband bzw. der Vertragsanwaltskanzlei notwendig.
Fleischerverband Bayern
Landesinnungsverband für das bayerische Fleischerhandwerk
Proviantbachstr. 5
86153 Augsburg
Telefon 0821/56861-0
Telefax 0821/56861-40